Wer eine Aufzugsanlage in der Personen befördert werden dürfen betreibt, muss mindestens einen Aufzugswärter abbestellen. Der Aufzugswärter soll jederzeit leicht zu erreichen sein, solange die Anlage zur Benutzung bereitsteht. Wir können Ihnen einen Aufzugwärter stellen.

Der Aufzugwärter beaufsichtigt Ihre Aufzugsanlage, meldet eventuell auftretende Mängel, hindert dritte an der Benutzung der Anlage im Falle von auftretenden Mängeln und greift ein wenn Personen durch Störungen im Aufzug eingeschlossen sind.

Leistungsumfang

  • Gestellung eines Aufzugwärters zum Verfahren anderer Gewerke im Aufzugsschacht während der Bauphase
  • Gestellung eines Aufzugwärters zur regelmäßigen Kontrolle
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